Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pinto & Bressem Naturstein GmbH

  §1 Allgemeines

a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Pinto & Bressem Naturstein GmbH, Beerentalweg 56, 21077 Hamburg (nachstehend: „Verkäufer“), betreffend den Onlineshop www.garbsteinehamburg.de und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen dem Verkäufer und den Kunden haben stets Vorrang.

b) Diese Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

c) Die Vertragssprache ist deutsch.

d) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

e) Wir liefern in folgende Länder: Deutschland.

f) Kunden haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: ec.europa.eu/consumers/odr.

   §2 Beschaffenheit und Umfang der Lieferung

a) Entscheidend für die Beschaffenheit und den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung mit den Details.

b) Die Auswahl des zu verwendeten Gesteins wird so passend wie möglich in Farbe und Maserung erfolgen. Verschiedene Arten der Körnung, Abweichungen in Farbe und Struktur wie Schattierungen, Flecken und Adern sind kein Werkstofffehler. Naturstein ist ein Naturprodukt, das im Laufe der Zeit unter verschiedensten Bedingungen entstanden ist – jeder Stein ist ein Unikat, welches zu Beanstandungen nicht berechtigt.

c) Ebenfalls berechtigen geringfügige Maßabweichungen (bis zu 3 cm) nicht zu Beanstandungen, wenn dies das richtige Verhältnis und das Passen nicht beeinträchtigt.

d) Bei Weichgesteinen wie Muschelkalk, Marmor usw. sind die Polituren nur bedingt haltbar. Sobald sie den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, verlieren diese bald an Ästhetik. Derartige Veränderungen der Polituren berechtigen deshalb nicht zu Beanstandungen.

e) Sofern es Reklamationen über die ausgeführten Arbeiten und Rechnungsstellung gibt, müssen diese beim Auftragnehmer innerhalb 14 Tagen nach Ausführungs- oder Rechnungsdatum eingereicht werden. Spätere Reklamationen von offensichtlichen Mängeln können nicht mehr berücksichtigt werden.

  §3 Lieferzeit

 Die vereinbarten Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Sie verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen. Dies kann zum Beispiel sein bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung der Rohmaterialien eventuell auch mit fehlerhaften Einschlüssen, Arbeitskämpfen, Beförderungsschwierigkeiten usw.

  §4 Zahlungsbedingungen

a) Die Zahlung hat unmittelbar nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu erfolgen, außer die Zahlungsmodalitäten wurden schriftlich anders vereinbart.

b) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden die Verzugszinsen nach BGB erhoben.

c) Die Gebühren für die Grabmalgenehmigung und andere Gebühren sind im Preis nicht enthalten. Diese sind vom Besteller direkt an die Friedhofsverwaltung oder der jeweiligen Gemeinde zu zahlen, sofern sie im Auftrag nicht extra ausgewiesen sind.

  §5 Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware (Lieferungsgegenstand) bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages, inklusive eventueller Zinsen und Kosten. Dies gilt auch bei der Aufstellung auf einer Grabstätte und bei der Lieferung an einen Dritten.

b) Der Besteller (Auftraggeber) gilt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages als Verwahrer im Sinne des § 688 ff. BGB. Hat er die Zahlungsfristen nach Nr. 4 b) überschritten und leistet er auch auf eine schriftliche Mahnung des Auftragnehmers nicht voll die vereinbarte Vergütung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Mahnung die gelieferten Gegenstände (Lieferungs-gegenstand) wieder zu entfernen und an sich zu nehmen.

c) Der Besteller gibt ausdrücklich seine Zustimmung zur Abräumung der Grabstätte bzw. zum Entfernen des gelieferten Gegenstandes, wenn der Auftragnehmer als Lieferer von seinem Recht nach Nr. 5 b) Gebrauch macht.

d) Der Auftragnehmer (Lieferer) ist berechtigt, beim zuständigen Friedhofs- oder Standesamt sich Auskünfte und Daten vom Verstorbenen einzuholen. Durch die Unterschrift erkennt der Auftraggeber diese Bestimmungen an.

  § 6 Erfüllungsort

 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Hamburg.